Förder­möglichkeiten

Die Wirtschaftsbetriebe mit der Regenagentur und die Stadt Duisburg unterstützen Ihr Projekt für ein besseres Stadtklima. Mit unseren Förderprogrammen schaffen wir gemeinsam kleine und größere Grünoasen, Orte für mehr Insekten, einen naturnahen Umgang mit Niederschlagswasser und mehr Lebensqualität für Duisburg.

HINTERGRUND DER FÖRDERPROGRAMME

Hitze und Starkregen stellen uns alle insbesondere in dicht besiedelten Bereichen vor große Herausforderungen. Neue Strategien werden benötigt. Möglichkeiten den klimabedingten Veränderungen zu begegnen sind unter anderem ein naturnäherer Umgang mit Niederschlagswasser und die Erhöhung des Grünvolumens. Es gibt vielfältige Wege dies zu erreichen. Allen gemein aber ist, dass es nicht ausreicht diese im öffentlichen Raum zu beschreiten, sondern auch die privaten Grundstücke mit einzubeziehen. Außerdem stellen sie oftmals bauliche oder auch rechtliche Herausforderungen dar, welche nicht nur finanziell anspruchsvoll sein können. Um Sie dabei zu unterstützen Verbesserungen für das Stadtklima und die Biodiversität auf Ihrem Grundstück zu erreichen, haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg zusammen mit der Regenagentur und der Stadt Duisburg Förderprogramme geschaffen.

Jährlich stehen mindestens 500.000 Euro zur Verfügung, um Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Regenwasserzisternen, Entsiegelungsmaßnahmen, Baumpflanzungen, Versickerungsanlagen und hydrogeologische Gutachten für Versickerungsanlagen zu fördern.

Details zu den unterschied­lichen Förder­möglichkeiten

Dachbegrünung

Bei einer Dachbegrünung werden Flachdächer und leicht geneigte Schrägdächer mithilfe von geeigneter Bepflanzung begrünt. Hierbei muss im Vorfeld durch eine Fachfirma gegebenenfalls das Dach entsprechend vorbereitet werden. Bei Dachbegrünungen gibt es zwei verschiedene Arten: zum einen die sogenannte extensive Dachbegrünung, zum anderen die intensive Dachbegrünung. Beide unterscheiden sich in der Bepflanzung und in der Pflegeintensität. Während bei der extensiven Dachbegrünung hauptsächlich Sedum, Kräuter und Gräser Verwendung finden und die Pflegeintensität gering ist, ist dies bei einer intensiven Dachbegrünung anders. Sie ist eher mit einem Garten auf dem Dach zu vergleichen und dementsprechend pflegeintensiv.

Dachbegrünungen tragen dazu bei die Artenvielfalt zu erhöhen, Niederschlagswasser verzögert abzuleiten aber auch die Verdunstung zu erhöhen.

Dachbegrünungen werden mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 50 Euro/m² (brutto) gefördert. Weiteres kann der jeweils in Betracht kommenden Förderrichtlinie weiter unten entnommen werden.

Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln. Weitere Informationen wie Fördervoraussetzungen und Fördergrenzen finden Sie in den Förderrichtlinien.

Entsiegelung von bisher befestigten Flächen

Gerade die Versiegelung von Flächen durch Beton, Asphalt, Platten- und Pflastersteine führt dazu, dass Hitzeinseln in Städten entstehen, Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern kann und durch fehlendes Grün die Artenvielfalt abnimmt. Von Entsiegelung spricht man daher, wenn im Idealfall bisher befestigte Flächen durch Beete und Wiesen ersetzt werden. Ein kleiner Beitrag kann aber auch durch die Anlage von offen gestalteten Befestigungen wie beispielsweise Rasengittersteine oder Schotterrasen erreicht werden.

Die Entsiegelung von Flächen wird mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 40 €/m² (brutto) gefördert. Weiteres kann der jeweils in Betracht kommenden Förderrichtlinie weiter unten entnommen werden.

Versickerungs­anlagen

Mit Hilfe von Versickerungsanlagen wird das anfallende Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen (Dachflächen und Hofflächen) gesammelt und gezielt in den Untergrund versickert. Die Versickerung von Niederschlagswasser stellt einen möglichst naturnahen Umgang mit dieser wertvollen Ressource dar.

Versickerungsanlagen, über die das Niederschlagswasser von bebauten bzw. befestigten Flächen versickert werden soll, die seit mindestens 2020 am öffentlichen Kanal angeschlossen sind, werden mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 40 Euro/m² (brutto) abgekoppelte Fläche gefördert. Weiteres kann der Förderrichtlinie der Regenagentur weiter unten entnommen werden.

Hydro­geologische Gutachten

Hydrogeologische Gutachten sind spezielle Bodengutachten, um den Untergrund hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit zu bewerten. Diese Betrachtung ist erforderlich, um zu beurteilen ob und wie gut Niederschlagswasser auf einem Grundstück versickern kann. Hierfür untersucht ein Ingenieurbüro den Untergrund auf etwaige Altlasten, den Durchlässigkeitsbeiwert und den Aufbau der Bodenschichten. Das Ingenieurbüro erstellt hierzu im Anschluss einen Bericht, der wiederum bei der Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und der Bestimmung der Größe einer Versickerungsanlage benötigt wird.

Hydrogeologische Gutachten werden mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert und mit weiteren 50 %, wenn die Abkopplungsmaßnahme erfolgreich realisiert wurde. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Flächen für die die Versickerungsmöglichkeit geprüft werden soll, mindestens seit 2020 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Weiteres kann der Förderrichtlinie der Regenagentur weiter unten entnommen werden.

Regenwasser­nutzungsanlagen

Regenwassernutzungsanlagen (gemäß DIN EN 16941-1) sind Regenwasserspeicher (z. B. Zisternen), die zumeist in den Untergrund eingebaut werden. Um Regenwasser sammeln zu können, werden an diese Speicher Flächen angeschlossen, auf denen Niederschlagswasser anfällt. Praktikabel ist es hierfür Dachflächen zu nutzen, da hier der Verschmutzungsgrad möglichst gering ist. Um einer Überlastung des Speichers entgegenzuwirken, benötigt dieser einen Notüberlauf, der entweder an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen wird oder an eine Versickerungsanlage.

Das Regenwasser, das in der Regenwassernutzungsanlage gesammelt wird, kann beispielsweise für die Gartenbewässerung verwendet werden. Dies ist aber nicht die einzige Nutzungsoption. Auch die Nutzung als Brauchwasser, beispielsweise für die Toilettenspülung, ist möglich. Diese Option erfordert insbesondere bei der nachträglichen Installation allerdings enorme bauliche Änderungen am gesamten Installationsnetz eines Gebäudes und ist daher eher im Neubau praktikabel.

Regenwassernutzungsanlagen werden mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro (brutto) gefördert. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Flächen für die die Versickerungsmöglichkeit geprüft werden soll mindestens seit 2020 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Weiteres kann der Förderrichtlinie der Regenagentur weiter unten entnommen werden.

Innovative Regenwasser­systeme

Um ganz neue Wege gehen zu können, werden auch innovative Regenwassersysteme gefördert. Dies könnte zum Beispiel eine sogenannte Baumrigole sein. Kommen Sie gerne mit Ihren Ideen auf uns zu.

Innovative Regenwasser Systeme werden mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro (brutto) gefördert. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Flächen, von denen das Niederschlagswasser für das innovative Regenwassersystem genutzt werden sollen mindestens seit 2020 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Weiteres kann der Förderrichtlinie der Regenagentur weiter unten entnommen werden.

Baum­pflanzungen

Gerade in einem dicht besiedelten Bereich haben Bäume einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Heimische Bäume erhöhen die Wohn- und Lebensqualität und bieten Schutz und Nistmöglichkeiten für Vögel und andere Tiere. Damit Sie ein Leben lang Freude an Ihrem Baum haben, sollten Sie sich von einem Fachbetrieb gut beraten lassen, welcher Baum am besten zu Ihrem Standort passt.

Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 16 – 18 cm auf Ihrem Grundstück. Sie erhalten die Kosten für die Anschaffung einschließlich der Anlieferung sowie Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme pro Baum beträgt 400,00 €. Weiteres kann Förderrichtlinie der Stadt Duisburg weiter unten entnommen werden.

Richtlinien

Unterscheidung der Förder­programme

Für Projekte, bei denen die Flächen seit mindestens 2020 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, kommt in der Regel das Förderprogramm der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (Regenagentur) infrage. Befinden sich die Flächen im Einzugsgebiet der Emschergenossenschaft (nördlicher Stadtbereich), kommt eventuell auch das Förderprogramm der Emschergenossenschaft zum Tragen. Dieses haben wir hier nicht näher beschrieben, es ist aber ähnlich aufgebaut, wie das Förderprogramm der Regenagentur. Ob eine Förderung durch die Emschergenossenschaft für Ihr Grundstück möglich ist, können Sie bei uns erfahren. Näheres zur Förderung der Emschergenossenschaft finden Sie hier.

Für Projekte bei denen Flächen begrünt oder entsiegelt werden sollen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind sowie für Baumpflanzungen kommt das Förderprogramm der Stadt Duisburg infrage.

Beide Richtlinien zu den Förderprogrammen, in denen auch die genauen Fördervoraussetzungen beschrieben sind, finden Sie nachfolgend.

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