Versickerungs­anlagen

In einer Welt ohne Einfluss durch den Menschen existiert ein durchgängiger Wasserkreislauf in der Natur. Das Wasser in den Meeren verdunstet und es entstehen Wolken. Diese werden durch den Wind in Richtung des Festlandes getrieben, wo sie das aufgenommene Wasser als Regen abgeben. Der so anfallende Niederschlag wird nun oberirdisch durch Bäche und Flüsse zurück zum Meer transportiert.

Aber nicht das gesamte Niederschlagswasser wird durch den oberirdischen Wasserabfluss abtransportiert. Ein Teil versickert und bildet im Erdreich das Grundwasser in Grundwasserleitern. Dieses Wasser ist eine wichtige Ressource für Pflanzen, aber auch für den Menschen. Allein in Deutschland wird der Bedarf der Wasserversorgung zu ca. 70 % aus dem Grundwasser gedeckt.

Abbildung Wasserkreislauf

Aber diese wichtige Ressource ist bedroht. Durch anthropogene Einflüsse verringert sich die Grundwasserneubildung immer weiter – unter anderem weil durch sich ausbreitende Städte mit einer hohen Bebauungsdichte die Versiegelung immer weiter zunimmt. Dies führt dazu, dass Niederschlagswasser nicht mehr vom Boden aufgenommen werden kann und dementsprechend weniger Grundwasser nachgebildet wird. Die Folgen sind immer trockener werdende Böden und immer geringer werdende Grundwasserleiter. Beides hat auch direkte Konsequenzen für den Menschen. Die sich ausbreitende Trockenheit macht sich immer mehr in der Landwirtschaft bemerkbar. Weltweit breiten sich Wüstengebiete aus, die Erträge der Felder verringern sich, Ernteausfälle führen zur Verknappung von Weizen und Mais, die beide wichtige Grundressourcen für die Ernährung sind. Immer geringer werdende Grundwasserleiter führen zu kleineren Wasserfördermengen, sodass der Bedarf an Trinkwasser nicht gedeckt werden und es zu einer Wasserknappheit kommen kann.

Aber wir können dem auch entgegensteuern. Durch die Errichtung von Versickerungsanlagen und die Entsiegelung bereits befestigter Flächen in den Städten kann das Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten bleiben. Bei der Versickerung wird anfallendes Niederschlagswasser von verdichteten Flächen (Dachflächen und Hofflächen) gesammelt und langsam über den Boden in das Grundwasser versickert.

Es gibt unterschiedliche Arten von Versickerungsanlagen:

Um den Anteil des vor Ort versickernden Niederschlagswassers zu erhöhen, werden von uns die Errichtung von Versickerungsanlagen sowie die dafür benötigten hydrogeologische Gutachten für Privatgrundstücke in Duisburg gefördert. Hydrogeologische Gutachten sind eine grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung des Niederschlagswassers.

Rechtlicher Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund

Der Umgang mit Niederschlagswasser unterliegt einigen gesetzlichen Regelungen. So besteht für viele Grundstücke die sogenannte Abwasserüberlassungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer dazu verpflichtet sind, das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Damit eine Versickerungsanlage überhaupt realisiert werden kann, ist es zunächst erforderlich, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden.

Wenn keine wasserrechtlichen, wasserwirtschaftlichen oder baurechtlichen Vorgaben dem entgegenstehen, kann die Befreiung in der Regel erteilt werden. Ein Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter:

Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

Bevor Sie eine Versickerungsanlage planen, sollten Sie aber zunächst klären, ob es mögliche rechtliche oder technische Hindernisse gibt. Wasserrechtliche Probleme könnten unter anderem durch das Vorhandensein von Altlasten entstehen oder aber dadurch, dass der vorhandene Boden nicht durchlässig genug ist, Wasser also nicht versickern kann. Ist in einem Gebiet bereits eine öffentliche Versickerungsanlage vorhanden, würden durch eine private Versickerungsanlage keine Vorteile erreicht werden. Dies wäre dann zum Beispiel ein wasserwirtschaftliches Hindernis. Baurechtliche Vorgaben aus einem Bebauungsplan können ebenfalls vorgeben, dass eine private Versickerung nicht zulässig ist. Außerdem ist zu beachten, dass bestimmte Abstände zu Gebäuden und Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen.

Bevor die einzelnen Versickerungsanlagen in den Unterkapiteln erläutert werden, sollen ein paar feste Fachbegriffe erklärt werden, da Ihnen diese bei der Planung und auch bei der Beantragung begegnen werden.

Grundlegende Begriffe

Der Flurabstand ist der Abstand zwischen der Grundwasseroberfläche und der Geländeoberkante, wohingegen mit Sohlabstand der Abstand zwischen Bauwerkssohle (beispielsweise bei einer Rigole das Rigolenrohr) und Grundwasseroberfläche bezeichnet wird.

Die belebte Bodenzone ist eine ca. 20 bis 30 cm dicke Erdschicht. Diese Schicht besteht aus einer Grasnarbe und Mutterboden und dient der Vorreinigung des Versickerungswassers. Es wird empfohlen, sie in Abhängigkeit von der Belastung durch das anfallende Niederschlagswasser in gewissen Abständen auszuwechseln.

Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) ist ein geologischer Wert, der die Durchlässigkeit des Boden für Wasser angibt. Der kf-Wert wird mithilfe von Feldversuchen von einem Ingenieurbüro bestimmt. Für Versickerungsanlagen wird ein Durchlässigkeitsbeiwert zwischen 10-4 und 10-6 m/s-1 benötigt.
 

Grossflächige Versickerung über die belebte Bodenzone

Nach aktuellem Stand (Januar 2022) muss für diese Art der Versickerung keine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Dies kann sich aber jederzeit ändern! Bitte informieren Sie sich entsprechend. Eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht wird benötigt.

Die großflächige Versickerung ist die einfachste Art der Versickerung. Hierbei wird anfallendes Niederschlagswasser von befestigten Flächen auf eine Grünfläche geleitet, auf der es dann versickert. 

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass bei einem durchlässigen Boden (kf-Wert = 10-4 bis 10-6 m/s-1) pro 100 m² angeschlossene Fläche ca. 70 m² Versickerungsfläche benötigt werden. Dementsprechend ist eine relativ große Fläche für die Versickerung nötig.

Flächenversickerung

Rasengittersteine

Flächenversickerung

Sie müssen vor dem Bau einer Versickerungsanlage einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einholen. Eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht ist dafür im Vorfeld einzuholen.         

Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

Bei einer Flächenversickerung wird anfallendes Niederschlagswasser über eine durchlässige Oberfläche, meistens bestehend aus Rasengittersteinen, versickert.

Dabei sieht der Aufbau der Anlage (von oben nach unten) wie folgt aus:

1. Rasengittersteine, deren Hohlräume mit einem sandigen Oberboden gefüllt sind
2. Eine 5 cm breite Splittschicht
3. Eine 5 cm breite Feinkiesschicht
4. Eine 15 bis 20 cm breite Schotterschicht

Mulden-Versickerung

Sie müssen vor dem Bau einer Versickerungsanlage einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg einholen. Eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht ist dafür im Vorfeld einzuholen.

Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

Bei der Mulden-Versickerung wird das anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen in eine Mulde eingeleitet. Diese Mulde hat typischerweise eine Tiefe von 20 bis 30 cm. Hier wird das Wasser langsam über die belebte Bodenzone in den Untergrund versickert. Die Mulde muss mit einer Berechnung gemäß DWA-A138 geplant werden.

Rigolen-Versickerung

Sie müssen vor dem Bau einer Versickerungsanlage einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg einholen. Eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht ist dafür im Vorfeld einzuholen.

Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

Beispiel einer Rigole

Bei einer Rigolen-Versickerung wird anfallendes Niederschlagswasser in ein unterirdisches Rohr, die Rigole, geleitet. In diesem Rohr sammelt sich das Wasser und wird von dort langsam in den Boden versickert. Da bei dieser Versickerungsanlage eine Reinigung durch die belebte Bodenzone nicht möglich ist, muss mithilfe einer technischen Anlage eine Vorreinigung erfolgen. 

Die Rigole benötigt zunächst ein Geotextil. Auf diesem Geotextil wird eine Schotterschicht (Körnung zwischen 8/16 mm und 16/32 mm) eingebaut. Als Nächstes folgt das Versickerungsrohr. Abschließend kommen eine weitere Schotterschicht und Erde darauf. Die Bemessung der Anlage erfolgt wie auch bei der Mulden-Versickerung mithilfe der DWA-A138.

Mulden-Rigolen-Versickerung

Sie müssen vor dem Bau einer Versickerungsanlage einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg einholen. Eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht ist dafür im Vorfeld einzuholen.

Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser

Eine Mulden-Rigolen-Versickerung ist eine Kombination aus einer Mulden-Versickerung und einer Rigolen-Versickerung. Hierbei ist die Mulde durch einen Überlauf mit der Rigole verbunden, sodass zusätzliches Speichervolumen geschaffen wird. Der Vorteil einer Mulden-Rigolen-Versickerung ist, dass der Flächenbedarf für die Versickerungsanlage erheblich reduziert werden kann.