Der Umgang mit Niederschlagswasser unterliegt einigen gesetzlichen Regelungen. So besteht für viele Grundstücke die sogenannte Abwasserüberlassungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Grundstückseigentümerin bzw. -eigentümer dazu verpflichtet sind, das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Damit eine Versickerungsanlage überhaupt realisiert werden kann, ist es zunächst erforderlich, dass Sie von dieser Pflicht befreit werden.
Wenn keine wasserrechtlichen, wasserwirtschaftlichen oder baurechtlichen Vorgaben dem entgegenstehen, kann die Befreiung in der Regel erteilt werden. Ein Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter:
Teilbefreiung Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser
Bevor Sie eine Versickerungsanlage planen, sollten Sie aber zunächst klären, ob es mögliche rechtliche oder technische Hindernisse gibt. Wasserrechtliche Probleme könnten unter anderem durch das Vorhandensein von Altlasten entstehen oder aber dadurch, dass der vorhandene Boden nicht durchlässig genug ist, Wasser also nicht versickern kann. Ist in einem Gebiet bereits eine öffentliche Versickerungsanlage vorhanden, würden durch eine private Versickerungsanlage keine Vorteile erreicht werden. Dies wäre dann zum Beispiel ein wasserwirtschaftliches Hindernis. Baurechtliche Vorgaben aus einem Bebauungsplan können ebenfalls vorgeben, dass eine private Versickerung nicht zulässig ist. Außerdem ist zu beachten, dass bestimmte Abstände zu Gebäuden und Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen.
Bevor die einzelnen Versickerungsanlagen in den Unterkapiteln erläutert werden, sollen ein paar feste Fachbegriffe erklärt werden, da Ihnen diese bei der Planung und auch bei der Beantragung begegnen werden.